Kostentwicklung unter Beobachtung
- ddihr1
- 4. Apr.
- 1 Min. Lesezeit

Mit der neuen Tarifstruktur UV/MV/IV startet auch ein Monitoring der Kostenentwicklung. Das steht im Leitfaden zur Anwendung der neuen Tarife.
Damit stehen die Kosten künftig unter Kontrolle der Tarifpartner. 🔎
Der Kostenanstieg darf zwischen 18.5 und 21.5% betragen, also um die von Physioswiss erwähnten 20%.
Die neuen Tarife enthalten somit ein Kostenziel. 🎯
Entwickeln sich die die Kosten in den ersten Jahren darüber hinaus, sind Anpassungen am Tarif möglich. Im Text ist aber auch der umgekehrte Fall festgehalten: Werden die Vorgaben unterschritten, können die Tarife nach oben korrigiert werden.
Die Tarifpartner gehen davon aus, dass Patienten bereits heute wirksam behandelt werden und dies auch ab dem 1. Juli so sein wird. Der Kostenanstieg soll folglich nicht aufgrund einer Mengenausweitung zu Stande kommen, sondern durch die neuen und höheren Tarife.
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