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MTT unter Aufsicht

  • ddihr1
  • 30. Apr.
  • 1 Min. Lesezeit

Um ab dem 1. Juli den Tarif für selbstständiges MTT-Training abrechnen zu dürfen, muss der MTT-Raum unter Aufsicht sein. 👀


Im Leitfaden zur Tarifanwendung schreibt Physioswiss «Zwingend notwendig ist die Anwesenheit eines:r Physiotherapeut:in im MTT-Raum, solange Patient:innen anwesend sind.»


Es muss eine Physio ausschliesslich für das MTT eingesetzt werden - gleichzeitig eine Einführung machen oder eine Behandlung durchführen, ist nicht erlaubt. ❌


Der Vorschlag des Verbandes: «Womöglich lohnt es sich, die Öffnungszeiten des MTT auf bestimmte Zeiten zu beschränken.» Ein Umdenken sei angesagt.


Diese Voraussetzung im UV/MV/IV ist nicht neu, aber gewinnt vielleicht durch die neuen Tarife wieder an Aktualität.

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