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Fristverlängerung: Mehr Zeit für Verhandlungen



Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) gewährt den Tarifpartnern eine Fristverlängerung zur Revision des Tarifs für ambulante physiotherapeutische Leistungen. Die Tarifpartner haben nun bis Mai 2025 Zeit zu verhandeln und eine gemeinsame Lösung vorzuschlagen. Können sie sich nicht einigen, kommt wieder der Tarifeingriff zur Sprache.


Zur Medienmitteilung des Bundes vom 15. März 2024:

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