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Bundesrat beantwortet Interpellation von Marie-France Roth Pasquier

Aktualisiert: 17. Apr.


Marie-France Roth Pasquier (Die Mitte) hat am 27. September eine Interepellation gegen den Tarifeingriff eingereicht. Der Bundesrat hat am 29. November auf diese geantwortet und lehnt den Vorstoss ab.


Die Interpellation und die Stellungnahme des Bundesrates sind auf parlament.ch:


Nachfolgend die drei Fragen der Interpellation und die Antworten des Bundes zusammengefasst:


Frage 1

Auf welche Studie(n) hat sich der Bundesrat bei seiner Annahme gestützt, dass Physiotherapeutinnen und ‑therapeuten die Sitzungsdauer verkürzen und bewusst und ohne Zusammenhang mit dem aktuellen demografischen Kontext (alternde Bevölkerung, Pflege zu Hause, Abnahme der Spitalaufenthalte, Anstieg an Begleiterkrankungen, Situation nach der Covid-Pandemie) vermehrt die Pauschale für aufwändige Physiotherapie in Rechnung stellen?


Antwort des Bundesrates

Der Anstieg des Leistungsvolumens fällt in der aufwändigen Physiotherapie (+20.8% pro Jahr zwischen 2018 und 2021) deutlich stärker aus als in der allgemeinen Physiotherapie (+6.4% pro Jahr). Das Volumen der aufwändigen Physiotherapie stieg in diesem Zeitraum von weniger als einem Viertel auf rund ein Drittel der Gesamtleistungen. Die überdurchschnittliche Kostenentwicklung im Bereich der ambulanten Physiotherapie ist indessen hauptsächlich auf eine Zunahme der Konsultationen zurückzuführen, die unter anderem durch eine Verkürzung der Sitzungsdauer herbeigeführt werden kann. Dem Bundesrat liegen zwar keine Studien vor, die den Schluss zulassen, dass die Leistungsdauer von den Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten systematisch und absichtlich verkürzt wurde. Es gibt jedoch Hinweise darauf, beispielsweise in Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die sich über die sehr kurze Dauer ihrer physiotherapeutischen Sitzungen beschweren.


Frage 2

Welche Vorkehrungen hat der Bundesrat getroffen, um sicherzustellen, dass die in die Vernehmlassung geschickten Varianten tatsächlich keine Auswirkungen auf die Hauptbetroffenen, nämlich die Physiotherapeutinnen und ‑therapeuten und die Patientinnen und Patienten, haben werden? 

Antwort des Bundesrates

Die vom Bundesrat vorgesehene Anpassung basiert auf dem aktuellen Tarifmodell. Gemäss der aktuell geltenden Tarifstruktur sollte eine Sitzung in der allgemeinen Physiotherapie im Durchschnitt rund 30 Minuten dauern. Der Vorschlag des Bundesrates würde sich somit nur dann auf den Umsatz der Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten auswirken, wenn die Sitzungen, die sie heute unter der Pauschale für allgemeine Physiotherapie erbringen, deutlich weniger als 30 Minuten dauern würden.


Frage 3

Welche Testmassnahmen hat der Bundesrat durchgeführt, um sicherzustellen, dass diese beiden Varianten dem Hauptziel gerecht werden, nämlich die Kosten für Physiotherapie einzudämmen, während gleichzeitig die Qualität der Leistungen aufrechterhalten bleibt?


Antwort des Bundesrates

Der Bundesrat bezieht zur Qualitätsfrage nicht direkt Stellung. Er verweist nur darauf, dass das Ziel der Anpassungen mehr Transparenz sei und dass er davon ausgehe, dass er nicht mit einem Umsatzrückgang rechne. Es scheint so, als würde die Qualität durch den Tarifeingriff gar nicht tangiert.


Fazit

Einmal mehr beantwortet der Bundesrat berechtigte Befürchtungen nach Umsatz- und Qualitätseinbussen mit den altbekannten Floskeln aus dem Vernehmlassungstext oder geht gar nicht implizit darauf ein.

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