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Kanton Zürich ändert BAB-Regelung

  • ddihr1
  • 8. Apr.
  • 1 Min. Lesezeit

Vorsteherin der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich: Natalie Rickli
Vorsteherin der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich: Natalie Rickli

Der Kanton Zürich hat entschieden: Nicht alle Physios brauchen eine Berufsausübungsbewilligung (BAB)! 🤩


Die Gesundheitsdirektion hat erkannt, dass die Regelung «BAB für alle» nicht zielführend und reine bürokratische Schikane ist.


Somit sparen sehr viele Physios im Kanton 800 Franken (oder kriegen sie zurück).


Das Rechtsgutachten in Zürich hat gezeigt, dass es auch anders geht: Wir fordern die anderen Kantone auf, dem Beispiel zu folgen und die «BAB für alle» abzuschaffen.



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